Integration - Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Eine der Aufgaben unserer Werkstatt ist es, Mitarbeiter, die sich stabilisiert haben, wieder in den "ersten Arbeitsmarkt" zu integrieren. Dieser Übergang erfolgt in mehreren Stufen und über einen längeren Zeitraum. Arbeitgeber können dadurch ihren zukünftigen Mitarbeiter näher kennen lernen.

Stufenkonzept

Dieses Stufenkonzept stellt den möglichen Ablauf für den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Im Einzelfall können Stufen übersprungen werden.

Stufe 1

Förderung, Qualifikation, Auswahl in der Werkstatt für berufliche Rehabilitation (Bensheimer Werkstätten)

Stufe 2

Praktikum Ziel:
Test der Einsetzbarkeit/Arbeitsfähigkeit; Kennenlernen von Arbeitsmöglichkeiten. 

Dauer:
maximal 3 Monate 

Sozialversicherung:
Die Bensheimer Werkstätten für berufliche Rehabilitation führen Kranken- und Rentenversicherung ab. 

Entgeltvereinbarung:
Der Praktikumsbetrieb zahlt kein Leistungsentgelt. 

Vertragsart:
Praktikumsvereinbarung zwischen Bensheimer Werkstätten, Beschäftigungsbetrieb und Mitarbeiter 

Betreuung:
Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft der Bensheimer Werkstätten.

Stufe 3

Beschäftigungserprobung, Beschäftigungsplatz Ziel:
Schrittweise Eingliederung in den Betrieb; Überleitung in einen regulären Arbeitsvertrag. 

Dauer:
6 Monate bis 1 Jahr 

Sozialversicherung:
Die Bensheimer Werkstätten für berufliche Rehabilitation führen Kranken- und Rentenversicherung ab. 

Entgeltvereinbarung:
Ein individuelles Leistungsentgelt wird zwischen den Bensheimer Werkstätten und dem Beschäftigungsbetrieb vereinbart und ist Bestandteil des Beschäftigungsvertrages. 

Vertragsart:
Beschäftigungsvertrag zwischen Bensheimer Werkstätten, Beschäftigungsbetrieb und Mitarbeiter 

Betreuung:
Die Betreuung erfolgt durch eine Fachkraft der Bensheimer Werkstätten. 

Ausgleichsabgabe:
Das Leistungsentgelt kann auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Stufe 4

Arbeitsverhältnis Ziel:
Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt 

Dauer:
unbefristet oder befristet 

Sozialversicherung:
Gesetzliche Sozialversicherung 

Entgeltvereinbarung:
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer den Tarif- bzw. ortsüblichen Lohn. Für (unbefristete) Arbeitsverhältnisse gibt es unter Umständen auf Antrag Lohnzuschüsse oder Hilfen zur Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Genauere Informationen erteilt das Arbeitsamt oder das Integrationsamt. 

Vertragsart:
Arbeitsvertrag mit dem Beschäftigten 

Betreuung:
Die Betreuung kann im Bedarfsfall und auf Anforderung des Arbeitgebers über den Psychosozialen Dienst (PSD) erfolgen. 

Ausgleichsabgabe:
Durch das Arbeitsverhältnis reduziert sich die Ausgleichsabgabe.

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